Die ärztliche Zweitmeinung

Für mehr Sicherheit und Vertrauen

Zweifeln Sie an der Ihnen empfohlenen Therapie für Ihre Herzerkrankung? Oder haben Sie Bedenken hinsichtlich eines geplanten Eingriffs?
Zögern Sie nicht, sich eine kardiologische Zweitmeinung einzuholen. Als neutraler und unvoreingenommener Arzt berate ich Sie gerne in Bezug auf kardiologische Therapien und Maßnahmen. Durch modernste Technologie ist es mir möglich, Ihren Gesundheitszustand umfassend zu untersuchen. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin in meiner Sprechstunde.

Ihr Dr. med. NICOLAI SCHINEIS

Leistungen: zweite Meinung

Was versteht man unter einer Zweitmeinung?

Als Zweitmeinung wird in der Medizin eine weitere Beurteilung einer Diagnose bzw. von notwendigen therapeutischen Maßnahmen durch einen anderen als den bereits behandelnden Arzt beschrieben. Diese soll natürlich möglichst unabhängig und neutral ausfallen. Der Hintergrund der zweiten Meinung ist die Vielfältigkeit der möglichen medizinischen Maßnahmen. In einigen Fällen gibt es alternative Behandlungsverfahren, die zu einer ähnlichen Lösung führen und für Sie als Patient oft deutlich angenehmer sind. Die Zweitmeinung soll Ihnen Sicherheit geben, dass der Ihnen vorgeschlagene Behandlungsweg der richtige ist und dem neuesten Stand des medizinischen Wissens entspricht. Oftmals werden über diesen Weg auch neue Methoden aufgezeigt, die ein Arzt allein vielleicht noch nicht auf dem Radar hat. Was nicht heißen soll, dass die vorgeschlagene Methode falsch ist, es aber gegebenenfalls modernere Mittel gibt. Ebenso sollte ausgeschlossen werden, dass Therapien in die Wege geleitet werden, die ein gewisses wirtschaftliches Interesse des Arztes unterstützen könnten.

Um mit Hilfe einer Zweitmeinung festzustellen, ob die vom behandelnden Arzt vorgeschlagene Maßnahme auch tatsächlich erforderlich ist, erfolgt eine weitere Prüfung durch mich. Dazu beurteile ich den vorliegenden Befund und führe ein erneutes Anamnesegespräch mit Ihnen. In der Regel findet daraufhin auch eine erneute ärztliche Untersuchung statt. Durch meine fachärztliche Expertise kann eine Notwendigkeit der empfohlenen Therapie oder Operation bestätigt werden. Sollte es nicht zur Übereinstimmung kommen, informiere ich Sie selbstverständlich über geeignete alternative Behandlungsmethoden.

Wann ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen?

Grundsätzlich immer dann, wenn Zweifel an der vorgeschlagenen Therapie oder Diagnostik bestehen oder noch eine gewisse Restunsicherheit vorhanden ist, die Sie gerne ablegen würden. Dies kann zum Beispiel vor geplanten Operationen der Fall sein. Besonders empfehlenswert ist eine zweite Meinung in Bezug auf Herzschrittmacher oder Herzkatheter-Untersuchungen. Denn hier kommt es vermehrt zu Eingriffen, obwohl viele Herzerkrankungen mittlerweile auch alternativ behandelt werden könnten.

Terminvereinbarung

Wussten Sie schon, dass in den USA eine zweite Arztmeinung vor bestimmten Operationen bereits seit einigen Jahren verpflichtend ist? Vereinbaren Sie also bei Unklarheiten und Verunsicherung gerne einen Termin für eine neutrale Beratung in meiner Sprechstunde.

Wie gehe ich vor, wenn ich mir eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchte?

Im Allgemeinen können Sie Ihren Facharzt jederzeit frei wählen. Da die zweite Meinung unabhängig und neutral erfolgen soll, dürfen Sie hier selbst entscheiden, welcher Arzt zu diesem Zweck hinzugezogen werden soll. Am besten informieren Sie Ihren behandelnden Arzt darüber, dass Sie sich gerne durch ein weiteres ärztliches Gespräch, die von ihm vorgeschlagene Therapie oder Operation versichern lassen möchten. Das ist völlig legitim und gehört deshalb auch zu Ihren gesetzlich festgelegten Patientenrechten. Bitten Sie Ihren Arzt daraufhin um die Aushändigung von Berichten und gegebenenfalls Labor- und Untersuchungsergebnissen aus Ihrer Patientenakte, um überflüssige Kosten oder Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Kontaktieren Sie daraufhin mein Praxisteam und vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde. Sprechen Sie direkt bei der Vereinbarung des Termins an, dass es sich hier um eine Zweitmeinung handelt, so dass für Sie ausreichend Zeit eingeplant werden kann. Denken Sie daran, zum vereinbarten Gespräch alle vorhandenen Befunde mitzubringen.

Wer übernimmt die Kosten für eine zweite Einschätzung?

Natürlich fallen aufgrund einer zweiten Beurteilung durch einen weiteren Mediziner neue Kosten in der Untersuchung und Beratung an. Da Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine zweite Meinung haben – speziell vor bestimmten und geplanten Eingriffen und Operationen, die aus wirtschaftlichen Gründen häufiger durchgeführt werden, als es eigentlich nötig wäre – werden die Kosten üblicherweise von der Krankenversicherung übernommen. Von den Krankenversicherungen wurde die Leistung des Zweitmeinungsverfahrens deshalb aufgenommen, um letztendlich überflüssige Operationen zu vermeiden.